Die Anschaffung eines Walzwerks geht ins Budget. Um Kosten zu sparen, können Unternehmen in gebrauchte Maschinen investieren oder alte Maschinen nach EU-Richtlinien nachrüsten lassen. Diese Alternative erfüllt auch den Aspekt der Nachhaltigkeit. Welche Bedeutung wird dabei der CE-Zertifizierung beigemessen?
Bei DEGUMA ist für jeden Geldbeutel etwas dabei, denn der Experte für die Gummi- und Kunststoffverarbeitung bietet neben Neumaschinen auch modernisierte Gebrauchtmaschinen an - von verschiedenen europäischen Herstellern.
Viele Unternehmen schrecken vor dem Kauf einer Gebrauchtmaschine mit CE-Zeichen trotz Konformitätserklärung zurück. Dabei erfüllt sie einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert: Sie ist schneller verfügbar als eine Neumaschine und erfordert einen geringeren Kapitaleinsatz.
Wer Maschinen so lange wie möglich nutzt, produziert zudem nachhaltiger – vorausgesetzt, die Anlagen sind in Sachen Richtlinien, Energieeffizienz, Steuerung und Sicherheit auf dem neuesten Stand.
DEGUMA bietet ein breites Spektrum an neuen und gebrauchten Maschinen (mit CE-Zeichen) für die Gummi- und Kunststoffverarbeitung von verschiedenen europäischen Herstellern. Das Produktportfolio umfasst neben Walzwerken auch Extruder, Pressen, Labormaschinen und Extrusionsanlagen.
Im Rahmen des DEGUMA efficiency-Konzepts rüstet das Familienunternehmen Gebrauchtmaschinen mit modernster Antriebs-, Steuerungs- und Sicherheitstechnik und europäischen Vorschriften aus. So profitieren die Anlagen von einer längeren Lebensdauer, einem geringeren Energieverbrauch, europäische Konformität und lassen sich zudem sicher bedienen.
Die Checklisten der BG RCI für Walzwerke der Gummi- und Kunststoffindustrie helfen den Sachverständigen, die gebrauchte Maschine auf den neuesten Stand der Technik hin zu überprüfen und unterstützen dabei, diesen – wo erforderlich – zu erreichen. Der Kunde erhält beim Kauf der Maschine einen schriftlichen Nachweis, dass die Maschine nach dem Sicherheitskonzept der BG RCI nachgerüstet wurde.
Eine neue CE-Kennzeichnung ist also nur in bestimmten Fällen angebracht, z.B. wenn wesentliche Veränderungen an der Maschine durchgeführt wurden.
Die Kennzeichnung ist in vielerlei Hinsicht eine Konformitätserklärung darüber, dass EU-Richtlinien erfüllt sind.
Grundsätzlich besagt die CE-Kennzeichnung, dass die Maschine zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Inverkehrbringung den geltenden europäischen Richtlinien entsprochen hat.
Eine solche CE-Kennzeichnung des Produkts ist seit dem 01.01.1995 für Maschinen vorgeschrieben, die danach erstmalig im EWR in Verkehr gebracht wurden, um die Konformität mit den geltenden Normen zu gewährleisten. Das bedeutet, dass auch eine Maschine, die 1950 nicht im EWR in Verkehr aber nach 1995 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurde, eine CE-Kennzeichnung aufweisen muss. Wo hingegen eine Maschine, die 1950 erstmalig im EWR in Verkehr gebracht wurde ihren Status behält und keine neue CE-Kennzeichnung beim Handeln innerhalb der EU benötigt.
Der zum Zeitpunkt der erst Inverkehrbringung gültige Standard bleibt stets die Mindestanforderung an die Sicherheit des Produkts.
Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung (GBU) die Notwendigkeit einer Nachrüstung, ist der Arbeitgeber/Betreiber verpflichtet, die ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu treffen und anschließend festzustellen, dass die Verwendung des Arbeitsmittels entsprechend der Normen sicher ist.
Dafür ist es sinnvoll, einen Maschinenexperten wie DEGUMA zu Rate zu ziehen. Sind wesentliche Änderungen an der Maschine erforderlich, wird ein neues CE-Zeichen ausgestellt.
Wer also eine Gebrauchtmaschine von DEGUMA kauft, wird also nicht in jedem Fall ein CE-Kennzeichnung darauf finden. In jedem Fall aber kann der Käufer sicher sein, dass er ein Arbeitsmittel erhält, das zum Zeitpunkt des Kaufes den europäischen Sicherheitsrichtlinien entspricht.
Weitere Infos finden Sie bei unseren Leistungen im Bereich Überholung oder kontaktieren Sie mich direkt!